Ausgewählt TKG zu Frankreich: Besonnenheit und faire Differenzierung Wien ist nicht Paris – und Paris ist nicht Wien. Gewalt entschlossen bekämpfen, aber nicht ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen.. ... TKG
Ausgewählt Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.
Ausgewählt 1683, Sobieski und der Kahlenberg: TKG schlägt ein „Denkmal der Allianz und des RESPEKTS“ vor Ata Sel, Wien, 30.09.2026 Die in Österreich erscheinende polnische Zeitschrift Polonika hat in ...
Welt TKG gratuliert Brazer Bozlak: Ein schwedischer Unternehmer mit türkischen Wurzeln wird Unternehmer des Jahres 2026 Ata Sel, Wien Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) gratuliert von Wien aus ...
Ausgewählt Kopftuch-Debatte an Schulen: TKG und Sozialistische Jugend für Kinderschutz ohne politische oder religiöse Vereinnahmung APA OTS/16. September 2026 – Nach einem persönlichen Gespräch über das seit Beginn ...
Ausgewählt TKG: Geschichte verstehen, Erinnerung verantwortlich gestalten-„Der Entsatz von Wien 1683“ Das Werk „Der Entsatz von Wien 1683“ Ein wissenschaftlich orientierten Würdigung und historisch-kritischen ... TKG
Ausgewählt TKG: Protestrecht ja – Nein zum Aufruf an muslimische Familien, gegen geltendes Schulrecht zu verstoßen Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich begrüßt den Einsatz gegen antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung. ...
Ausgewählt TKG- 12.09.1683: Geschichte in Demut erinnern – für Frieden, Gemeinwohl und gemeinsame Zukunft Kahlenberg soll ein Ort des Respekts bleiben. Geschichte darf nicht für Feindbilder instrumentalisiert ...
Kultur Verdis „Rette mich“ in Salzburg: Muti nimmt Abschied vom Requiem – und aus Baku erhebt sich eine junge Stimme Am 6. September 2026 veröffentlichte die renommierte und investigativ arbeitende türkische Tageszeitung Cumhuriyet ...
Ausgewählt Atatürk und die UNESCO: Die Gründe für eine außergewöhnliche Würdigung Als sich die UNESCO 1978 mit dem bevorstehenden 100. Geburtstag Mustafa Kemal Atatürks ...
Ausgewählt Atatürk und die UNESCO: Die Gründe für eine außergewöhnliche Würdigung Als sich die UNESCO 1978 mit dem bevorstehenden 100. Geburtstag Mustafa Kemal Atatürks befasste, würdigte sie nicht einfach den Gründer ...
Ausgewählt TKG: „Wir lehnen den Kopftuch-Schulstreik ab – Kinder raus aus dem politischen Streit“ Muslimische Kinder und Familien weder stigmatisieren noch vereinnahmen. Niemand darf für alle Muslime ... TKG
Ausgewählt ÖVP‑Muslime‑Stigma und Hetze‑Posting offenbar gelöscht, ohne Entschuldigung – kein Anlass für Dank TKG Read more
Eine Liebe über sechs Jahrzehnte: Eine Wienerin (85) und ein türkischer Diplomat (95) – „Das Leben ist ein Traum“
Ausgewählt 1683, Sobieski und der Kahlenberg: TKG schlägt ein „Denkmal der Allianz und des RESPEKTS“ vor
Kultur Verdis „Rette mich“ in Salzburg: Muti nimmt Abschied vom Requiem – und aus Baku erhebt sich eine junge Stimme
Ausgewählt Güngörs Fehldiagnosen: Von den „etablierten Außenseitern“ zur „Arabisierung“ der Türkeistämmigen in Österreich – dieselben Menschen, neue Etiketten
Ausgewählt Die TKG fordert von den Verantwortlichen der Güngör-Studie wissenschaftliche „Verantwortung“
Welt TKG gratuliert Brazer Bozlak: Ein schwedischer Unternehmer mit türkischen Wurzeln wird Unternehmer des Jahres 2026
Ausgewählt TKG- 12.09.1683: Geschichte in Demut erinnern – für Frieden, Gemeinwohl und gemeinsame Zukunft
Ausgewählt 10.Mai 2026: TKG beteiligt sich erneut an der Internationalen Befreiungsfeier in Mauthausen
Ausgewählt Integrationsbarometer 2025: ÖIF ersetzt Antworten auf Grundrechtskritik durch eine 35.000 Euro Streitwert anwaltliche Drohkulisse statt durch Transparenz
Ausgewählt Integrationsbarometer 2025: TKGs kritische grundrechtsbezogene Gesamtbewertung der Antworten des ÖIF und von Peter Hajek
Vergleich In der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), vertreten durch Dr. Peter Borbas, Rechtsanwalt, Karlsgasse 15/3, 1040 Wien, gegen die beklagte Partei Türkische Kulturgemeinde in Österreich – Brückenbauen, vertreten durch Dr. Wolfgang Kogler, Rechtsanwalt, Hegelgasse 21/5, 1010 Wien, wegen EUR 67.000,00 samt Anhang, haben die Parteien in der Tagsatzung vom 9.9.2026 vor dem Handelsgericht Wien zu 41 Cg 22/26g folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke, an denen der klagenden Partei die ausschließlichen Werknutzungsrechte zustehen, insbesondere das „ÖIF-Integrationsbarometer 2025“, ohne Zustimmung der klagenden Partei zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und/oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu lassen. 2. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen, in Bezug auf die klagende Partei zu behaupten und/oder zu verbreiten, die klagende Partei würde von ihr im Rahmen eines Vergleichs die Zahlung eines Betrags von EUR 35.000,00 verlangen und/oder sinngleiche Äußerungen.