Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich unterstützt diese Haltung.Ja zu „Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst“ – Nein zu „politisiertem Glauben“, egal welche Religion
Wien (OTS) – Laut dem neuen Regierungsprogramm soll im öffentlichen Raum, sowie in Ämtern ein Vollverschleierungsverbot eingeführt werden. Polizistinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen zudem kein Kopftuch tragen („Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst“). Für Lehrer soll das Kopftuchverbot allerdings nicht gelten, hieß es in Regierungskreisen.
Österreichs Achillesferse: Säkularität
Die Türkische Kulturgemeinde verlangt ein weltanschauliches Neutralitätsgebot und bittet religiöse Symbole in den privaten Bereich zu verlegen, egal welche Religion und Weltanschauung man vertritt. Dies ist notwendig, um ein echtes säkulares Leben in Österreich zu erhalten, da Österreich immer vielfältiger wird und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sich ändern und infolgedessen die Säkularität Österreichs „Achillesferse“ wird.
EGMR Urteil: Das Verbot sei nicht gegen Religionsfreiheit
Laut vielen Berichten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot des Ganzkörperschleiers in Frankreich genehmigt. Die Richter wiesen in Straßburg die Beschwerde einer französischen Muslimin in allen Punkten zurück. Das Verbot sei keine Diskriminierung, es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit, hieß es als Begründung.
Noch dazu: Vollverschleierung, Nikab und Burka sind nicht durch den Koran gedeckt, sondern regionale, traditionelle Bräuche, die wir respektieren, die jedoch nicht durch die Glaubensfreiheit geschützt sind. Dies gilt insbesondere für öffentliche Ämter und Orte.
Der Freiheitlich-pluralistische Staat hat eine Aufgabe
Für die TKG bedeutet Toleranz nicht, alles anzuerkennen, was von außen an eine Gesellschaft herangetragen wird. Der weltoffene, säkulare, freiheitlich-pluralistische Staat hat die Aufgabe und das Ziel, hier eigene Maßstäbe zu setzen und diese zu verteidigen, um ein gemeinsames Leben mit allen Menschen, egal welche Religion, Rasse, Sprache, Farbe und Weltanschauung sie haben.
Allerdings lassen wir Meinungen, die auf die (politische) Instrumentalisierung von bestimmten Kleidungsstücken in Österreich bzw. in der EU abzielen, nicht gelten. „Vollschleier wie Burka und Nikab gehören nicht nach Europa. Sie stellen eine Kampfansage an die Werte der Aufklärung dar und sie degradieren Frauen zu Objekten männlicher Verfügungsgewalt“, oder Ähnliches schreiben viele Kommentatoren seit vielen Jahren.
Kopftuch und 3 Verse in Koran : Sure 24 Vers 31 und 60, Sure 33 Vers 59
Der Koran besteht aus 114 Kapiteln, die man Suren nennt. Jede Sure besteht aus 3-300 Versen. Die Gesamtzahl der Verse im Koran beläuft sich auf 6263. In drei Versen findet sich zwar die Formulierung „den Körper bedecken, besonders sexuelle Stellen“ (Sure 24 Vers 31 und 60, Sure 33 Vers 59), das Wort „Kopftuch“ selbst wird in diesen drei Versen aber in keiner Form erwähnt. Darüber hat die Türkische Kulturgemeinde im deutschsprachigen Raum als einzige NGO eine Aufklärung über das Thema mit dem Titel:
TKG-Aufklärungsversuch: „Im Koran sucht man das „Kopf-tuch“ vergeblich! Burka, Burkini, Bushiya, Hijap, Chador(Abaya) und Nigab sowieso…“ veröffentlicht.
http://www.ots.at/redirect/turkischegemeinde6
„Das Kopftuch sei kein religiöses Symbol“
„Das Kopftuch sei kein religiöses und erst recht kein politisches Symbol“ , sagt der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft. Wir bitten den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft, diese theologische Tatsache auch in allen Moscheen zu verbreiten und besonders die konservativen Moslems darüber zu informieren, dass das Kopftuch kein religiöses Symbol oder gar Pflicht ist.
Wendepunkt 1980-Koptuch wird poltisiert
Wir müssen aber leider seit 1980 besonders in islamischen Ländern feststellen, dass unter dem Vorwand, das Kopftuch sei ein religiöses Symbol, durch einige westliche Länder bei politischen Islamanhängern die Vollverschleierung als politisches Symbol salonfähig gemacht wurde. Dies löste in der Gesellschaft z. B in der Türkei eine Diskussion pro und contra Kopftuch aus, wo das Thema dann ein politischer Kampfbegriff für die pro Kopftuch Anhänger wurde. Diejenigen, die eine säkulare Einstellung hatten, wurden besonders bedroht, verletzt oder sogar ermordet. Wir wollen Österreich davor warnen, dass hier ein großes „Politisches Islam“ Spiel im Gang ist. Dies geschieht mit der Unterstützung von vielen österreichischen Intuitionen, Parteien und Medien, die das Problem unter dem Vorwand „Solidarität, Religionsfreiheit, Integration, Freundschaft und Freunderlwirstchaft“ versuchen zu verwässern bzw. zu vertuschen.
Der Staat ist verpflichtet
Es geht bei dieser Diskussion um öffentliche Ämter und nicht darum, was im Kopf stecke und womit dieser bedeckt sei. Es geht um das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst. „Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten Exekutivbeamtinnen, sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird.“
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich unterstützt diese Haltung.
Türkische KULTURgemeinde in Österreich