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Die Türkische KULTURgemeinde ist gegen eine Quotenregelung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)

Es widerspricht auch dem grundsätzlichen sozialen Verständnis der Bevölkerung und geht an die Grenzen der Verfassungswidrigkeit.

Der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft IGGÖ, Ibrahim Olgun, schlug zuletzt eine Quotenregelung für ethnische Gruppen in Kindergärten vor. In Kindergärten sollten Kontingente für Ethnien vorgesehen werden, um auch Nichtmuslime anzusprechen.

Für die Türkische KULTURGgemeinde in Österreich(TKG) als Think Tank NGO sind Kontingente nach Ethnien nichts anderes, als eine Festsetzung bestimmter Quoten nach Herkunft, also nach Rassen. In der Praxis könnte das etwa bedeuten: 40 Prozent türkische Kinder, 20 Prozent österreichische Kinder, 20 Prozent arabische Kinder, 20 Prozent afrikanische Kinder – mit der logischen Aufgliederung nach Herkunft in Afrika.

 

Artikel 7 Absatz 1 der Bundesverfassung sagt:

Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Artikel 14 der Europäischen Menschrechtskonvention sagt:

Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet sind.

Artikel 21 Absatz 1 der Europäischen Grundrechtecharta sagt:

Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

 

Weil es für uns auch ein wichtiges Anliegen ist und das Thema öffentlich wurde möchten wir hier, ohne jemanden zu verurteilen oder etwas vorzuwerfen in aller Freundschaft warnen:

Die Aufgliederung nach Rassen, damit untrennbar verbunden die Relation zu „guten“ und „schlechten“ Rassen, war vor 80 Jahren Teil der Ideologie eines unmenschlichen Regimes.

Quoten für Kinder nach rassischer Herkunft einzuführen, ist nicht nur menschenrechtswidrig, sondern widerspricht auch dem grundsätzlichen sozialen Verständnis der Bevölkerung und geht an die Grenzen der Verfassungswidrigkeit. Kindern oder Familien etwa zu sagen: Du darfst dort nicht mehr hinein, weil Deine Rasse schon die Quote erfüllt hat, ist deshalb ein tiefer Rückfall in eine vergangene – und offenbar noch nicht von allen überwundene – Ideologie.

 

Rückfragen & Kontakt:

Türkische Kulturgemeinde in Österreich(TKG)

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