In den letzten Wochen gab es große Aufregung.
Beim Religionsunterricht der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) wurde „IGGÖ“ anstatt „Islam“ eingetragen. Dagegen habe es heftige Proteste gegeben, worauf einige NGOs einen Musterbrief an Schulkinder verteilen ließen, um die Bezeichnung „IGGÖ“ anzufechten.
Auch die Türkische KulturGemeinde in Österreich, eine Think Tank-Denkfabrik NGO, wurde von verschiedenen Seiten um ihre Meinung dazu gebeten. Wir wollen daher hier in aller Höflichkeit unser Wissen und unsere Meinung bei einem so wichtigen Thema auch kundtun:
Für uns stellt sich die Sache ganz einfach dar.
Der Islam teilt sich in verschiedene unterschiedliche Glaubensrichtungen, darunter die Sunniten, Schiiten und Aleviten. Niemand, keine NGO und keine Organisation hat hier ein Monopol. Ein einheitlicher islamischer Religionsunterricht ist deshalb nicht möglich.
„Interpretation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“
Die IGGÖ führt seit 1983 laut Lehrplan einen Religionsunterricht durch, in dem nicht der Islam insgesamt gelehrt wird, sondern eine eigene Interpretationen des Islams, nach der „Interpretation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“, welche wir auch respektieren.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007378
Deshalb ist es richtig, diese Version des Unterrichts unter dem Begriff „IGGÖ“ einzutragen.
Die Darstellung der IGGÖ, sie würde alle Glaubensrichtungen des Islam vertreten, ist mit der „Interpretation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ ausgeschlossen. Die „Glaubenslehre“ der IGGÖ, die am 26. Juni 2016 der Bundeskanzleramt Kultusbehörde vorgelegt worden war, ist sehr unklar gehalten und lässt nicht erkennen, welche Glaubensrichtungen davon umfasst sind. Die zusammenhangslosen Zitate aus dem Koran und anderen Stellen, können daran nichts ändern.
Eine Vertretung der Schiiten und der Aleviten ist der IGGÖ nicht möglich. Beide Glaubensrichtungen sind in selbständigen Glaubensgemeinschaften organisiert und können deshalb nicht gemeinsam vertreten werden. Die Aleviten sind seit 2013 als eigenständige Religionsgesellschaft anerkannt, die Schiiten, als Religionsbekenntnis anerkannt, warten seit Jahren auf ihre volle Anerkennung. Die wenigen Vertreter des Iran in der IGGÖ sind nicht repräsentativ für die Schiiten die gerade als Bekenntnisgemeinschaft der durch BKA Kultusamt anerkannt wurden. Ob die IGGÖ sunnitisch ist, ist ebenfalls unklar. Außerdem hatte die Kultusbehörde die Zulassung einer sunnitischen Glaubensgemeinschaft schon früher abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
In dem Verfahren um Anerkennung der Schiitischen und der Alevitischen Glaubensgemeinschaften hatte die IGGÖ in Stellungnahmen (belegbar) behauptet, beide seien nicht islamisch. Deshalb wäre es auch theologisch mit Verlaub nicht glaubwürdig, würde die IGGÖ auch diese Glaubensrichtungen vertreten wollen.
Zu den Aleviten hatte die IGGÖ geschrieben: „sondern ja viel mehr vertritt diese Glaubensrichtung eine Glaubenstheologie, die der islamischen Glaubenstheologie diametral entgegensteht“ (Stellungnahme vom 21. August 2009)
Wiener Zeitung:“ Als das Kultusamt die IGGiÖ zu einer Stellungnahme aufforderte, erklärte die heimische Islamvertretung, sie sehe „in dem Antrag eine unzulässige grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der IGGiÖ“ und erhebe „deswegen Einspruch gegen eine positive Erledigung des Antrags“. Und: Das Alevitentum vertrete „eine Glaubenstheologie, die der islamischen Glaubenstheologie diametral entgegensteht.“
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/56014_Die-neue-islamische-Konfession.html?fbclid=IwAR3nS6jPdbsNHNEY-sJngpORWrNHOFUdDRqfL6NK0PnWepXP94X3h-fXqmY
Zu den Schiiten hatte die IGGÖ geschrieben: „Sunniten und Schiiten stimmen in den Glaubensgrundlagen ohne Unterschiede überein. Die dem Antrag beigelegte Lehre spiegelt nicht die offizielle Lehre der Schia wieder“ (Stellungnahme vom 24. August 2012).
Die aus Sicht der IGGÖ nicht vorhandenen Unterschiede zwischen Schiiten und Sunniten hatten in den letzten Jahrhunderten bis in die jüngste Zeit (Jemen) Millionen Menschen das Leben gekostet.
Artikels 15 Staatsgrundgesetz: Religionsgemeinschaften wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Das sind persönliche Meinungen aus der IGGÖ, die nur eine Anzahl mehr oder weniger politischer Vereine vertritt, aber keine religiöse Organisation darstellt. Die Eigendarstellung der IGGÖ nach außen hin ist auch keine innere Angelegenheit, die in den Bereich des Artikels 15 Staatsgrundgesetz fallen würde.
Artikel 15 Staatsgrundgesetz: „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.“
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR12000055
Verwirrung! Sondern was? Eine eigene Interpretationen des Islam?
Das Thema wurde von der IGGÖ zuletzt noch weiter verwirrt, indem die IGGÖ behauptete, sie sei überkonfessionell. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die IGGÖ keine Religionsgemeinschaft ist. Denn eine Religionsgemeinschaft kann nur an eine bestimmte, konkret umschriebene Religion gebunden sein. Das heißt, die IGGÖ ist nicht islamisch, nicht christlich, nicht buddhistisch, sondern – was?
Die Eigendefinition als überkonfessionell bedeutet aber auch, dass die IGGÖ keinen eigenen Religionsunterricht abhalten dürfte, da sie keine eigene, bestimmte Religion vertritt. Offen bleibt dabei, was eigentlich die IGGÖ in all den Jahren bisher als Religion unterrichtete.
Wir halten es für eigenartig, dass diese wichtigen Umstände von den Schulbehörden seit 1983 nicht beachtet worden sind.
Wir wiederholen : Die IGGÖ führt seit 1983 laut offiziellen Lehrplan welcher auch vom Ministerium veröffentlicht wurde und wird einen Religionsunterricht durch, in dem nicht der Islam insgesamt gelehrt wird, sondern eine eigene Interpretationen des Islam, nach der „Interpretation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“
Verunsicherung
Es blieb nicht aus, dass Schulkinder von diesen Wirren verunsichert worden sind. Die Verunsicherung der Schulkinder und Familien, vor allem im Bereich der Pflichtschulen, wurde noch dadurch gesteigert. Sie vermitteln dadurch ein falsches Bild des Islam und beeinträchtigen die Integration der Kinder in die Gesellschaft.
Warum ist die Bezeichnung IGGÖ richtig?
Die Bezeichnung des Religionsunterrichts der IGGÖ, mit „IGGÖ“, ist deshalb folgerichtig, jedenfalls so lange, als sich die IGGÖ nicht zu einer bestimmten Religion und Glaubensrichtung bekennt. Umgekehrt wird auch für die Schiiten die Bezeichnung SCHIA und für die Aleviten die Bezeichnung ALEVI verwendet.
Trotz des sehr umständlichen und in Europa einzigartigen Kirchenrechts ist der Religionsunterricht als solches eigentlich nirgends geregelt.
„Ende gut, alles gut“
Vor allem auch nicht im Islamgesetz 2015, das von Vertretern der IGGÖ mitverfasst worden war und auf das sich die IGGÖ gern stützt. Laut APA Meldung (Siehe die berichte am 26.07.2015) haben wir folgendes gelesen: „Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Fuat Sanac, zeigt sich versöhnt mit der Regierung. „Ende gut, alles gut“, sagte er im APA-Interview zum mittlerweile in Kraft getretenen Islamgesetz.“
https://religion.orf.at/stories/2723325/
Zur Lösung können wir nur die Regelung empfehlen, die zum Beispiel in der Türkei besteht. Dort steht für alle Religionen egal ob Muslim, Christ bzw. Judentum in dem Religionsunterrichtsfach folgendes geschrieben: „Religion und Ethik.“ Seit der Gründung der modernen Türkei. Diese Vereinfachung würde auch in Österreich das Sammelsurium an verschiedensten Richtungen und Definitionen beseitigen.
Fazit: Artikels 15 Staatsgrundgesetz: „Religionsgemeinschaften sind wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen!“
Türkische KULTURgemeinde in Österreich (TKG)
Informationen-Link:
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820015.html?fbclid=IwAR35n9JqbaThKY4EU8nYt0eu6-4F-gWIc7aefipiE0SNgh6Q-4soQpA5hKw
1. Gesamte Rechtsvorschrift für Islamgesetz 2015 ( SIHEE: IGGÖ und ALEVI -GLEICHBERECHTIGT)
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009124
2. Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften -SIEHE: DIE SCHIITEN ( SCHIA)
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/religiose-bekenntnisgemeinschaften
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820016.html
3. Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS, Fassung vom 18.02.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008767
4.Das Bildungsministerium anerkennt die „Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“.Die neue islamische Konfession
Wiener Zeitung:“ Als das Kultusamt die IGGiÖ zu einer Stellungnahme aufforderte, erklärte die heimische Islamvertretung, sie sehe „in dem Antrag eine unzulässige grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten der IGGiÖ“ und erhebe „deswegen Einspruch gegen eine positive Erledigung des Antrags“. Und: Das Alevitentum vertrete „eine Glaubenstheologie, die der islamischen Glaubenstheologie diametral entgegensteht.“
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/56014_Die-neue-islamische-Konfession.html?fbclid=IwAR3nS6jPdbsNHNEY-sJngpORWrNHOFUdDRqfL6NK0PnWepXP94X3h-fXqmY
5. Türkisch Islamgesetzt 2015
https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Integration/Islamgesetz/Islamgesetz_2015_Tuerkisch_Zusammenfassung.pdf?fbclid=IwAR2m54gmZglA7slv1KfB2pqkj4HOIY_ajFnDJWFrlHCnb34rGlpGjxeLMlQ
6. „Ende gut, alles gut“
https://religion.orf.at/stories/2723325/